11.02.2010
Knackpunkt Regelsatzhöhe
Standpunkt. Das Bundesverfassungsgericht bemängelt lediglich die Berechnungsart des soziokulturellen Existenzminimums. Dessen Bemessung ist nur realistisch, wenn es gleichzeitig einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt
Von Christoph Butterwegge
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze
bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung
verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen
und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu
gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer
Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu
gewährleisten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht...
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