09.02.2010
Widerspruch lohnt sich
BAG-Urteil zu BenQ-Deal des Siemens-Konzerns erweitert Chancen von Gegenwehr der Beschäftigten. Neuer ver.di-Ratgeber zu Betriebsübergang
Von Marcus Schwarzbach
Kurz vor Weihnachten erhielten ehemalige Beschäftigte der an
das taiwanesische Unternehmen BenQ verkauften
Siemens-Mobilfunksparte eine gute Nachricht. Siemens hatte die
Belegschaft bei der Übertragung seines Handy-Geschäfts an
BenQ fehlerhaft unterrichtet, befand das Bundesarbeitsgericht
(BAG). Aufgrund des Urteils konnten rechtliche Ansprüche
gegenüber dem ehemaligen Mutterkonzern geltend gemacht werden.
Viele Ex-Siemens-Beschäftigte in Bocholt und München
nutzten...
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