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09.02.2010

Widerspruch lohnt sich

BAG-Urteil zu BenQ-Deal des Siemens-Konzerns erweitert Chancen von Gegenwehr der Beschäftigten. Neuer ver.di-Ratgeber zu Betriebsübergang

Von Marcus Schwarzbach
Kurz vor Weihnachten erhielten ehemalige Beschäftigte der an das taiwanesische Unternehmen BenQ verkauften Siemens-Mobilfunksparte eine gute Nachricht. Siemens hatte die Belegschaft bei der Übertragung seines Handy-Geschäfts an BenQ fehlerhaft unterrichtet, befand das Bundesarbeitsgericht (BAG). Aufgrund des Urteils konnten rechtliche Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Mutterkonzern geltend gemacht werden. Viele Ex-Siemens-Beschäftigte in Bocholt und München nutzten...

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