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29.01.2010 / Inland / Seite 5

Hilfe zur Klage

Aufkündigung des Atomausstiegs wäre verfassungswidrig. Deutsche Umwelthilfe legt Rechtsgutachten vor. Kraftwerksanwohner könnten vor Gericht ziehen

Jörn Boewe
Die von der »schwarz-gelben« Bundesregierung anvisierte Aufkündigung des Atomausstiegs würde gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik verstoßen: Zu diesem Ergebnis kommt ein juristisches Gutachten der Deutschen Umwelthilfe e. V. »Wenn der Staat jetzt unter dem Druck der Konzerne, aber ohne Not, eine Laufzeitverlängerung beschließt, verletzt er seine Schutzpflichten, indem er die Produktion von zusätzlichem Atommüll ohne geeignete Entsorgungsmöglichkeit zuläßt«, erkl...

Artikel-Länge: 3971 Zeichen

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