29.01.2010
Hilfe zur Klage
Aufkündigung des Atomausstiegs wäre verfassungswidrig. Deutsche Umwelthilfe legt Rechtsgutachten vor. Kraftwerksanwohner könnten vor Gericht ziehen
Von Jörn Boewe
Die von der »schwarz-gelben« Bundesregierung anvisierte
Aufkündigung des Atomausstiegs würde gegen das
Grundgesetz der Bundesrepublik verstoßen: Zu diesem Ergebnis
kommt ein juristisches Gutachten der Deutschen Umwelthilfe e. V.
»Wenn der Staat jetzt unter dem Druck der Konzerne, aber ohne
Not, eine Laufzeitverlängerung beschließt, verletzt er
seine Schutzpflichten, indem er die Produktion von
zusätzlichem Atommüll ohne geeignete
Entsorgungsmöglichkeit zuläßt«, erkl...
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