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18.11.1999

Karlsruher Urteil: Nutzer von DDR-Datschen atmen auf

Verfassungsgericht bestätigte Kündigungsschutz. jW- Bericht

Der weitgehende Kündigungsschutz für die Nutzung von Freizeitgrundstücken auf ehemaligem DDR-Territorium ist vom Bundesverfassungsgericht als im wesentlichen verfassungskonform bewertet worden. Ein entsprechendes Urteil wurde am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlicht. Der Kündigungsschutz für die Freizeitgrundstücke, vom Volksmund »Datschen« genannt war 1995 im Schuldrechtsanpassungsgesetz geregelt worden. Danach dürfen die Grundstückseigentümer den Nutzern der Grunds...

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