20.01.2010
Berlin muß nachbessern
Europäischer Gerichtshof verwirft altersdiskriminierende deutsche Kündigungsfristen. Jüngere Beschäftigte bislang benachteiligt
Abhängig Beschäftigte, die vor Vollendung des 25.
Lebensjahres in das Erwerbsleben einsteigen, werden bei den
deutschen Kündigungsfristen rechtswidrig benachteiligt. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf die
entsprechende Regelung am Dienstag als unzulässige
Diskriminierung wegen des Alters. Als Konsequenz muß
Deutschland das Gesetz ändern, die Arbeitsgerichte dürfen
die Regelung ab sofort nicht mehr anwenden.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt ...
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