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20.01.2010

Berlin muß nachbessern

Europäischer Gerichtshof verwirft altersdiskriminierende deutsche Kündigungsfristen. Jüngere Beschäftigte bislang benachteiligt

Abhängig Beschäftigte, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres in das Erwerbsleben einsteigen, werden bei den deutschen Kündigungsfristen rechtswidrig benachteiligt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf die entsprechende Regelung am Dienstag als unzulässige Diskriminierung wegen des Alters. Als Konsequenz muß Deutschland das Gesetz ändern, die Arbeitsgerichte dürfen die Regelung ab sofort nicht mehr anwenden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch beträgt ...

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