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19.01.2010

Ausschlußfristen

Von Lutz Seybold
Im Arbeitsleben ist allgemein üblich geworden, Ausschlußfristen zu vereinbaren. Nahezu sämtliche Manteltarifverträge enthalten Klauseln, die etwa sinngemäß wie folgt lauten: »Beiderseitige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen nach Fälligkeit schriftlich innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden.« Entsprechende Formulierungen werden üblicherweise bei mangelnder Tarifbindung bzw. nicht entsprechender arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf Tarifverträge glei...

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