19.01.2010
Ausschlußfristen
Von Lutz Seybold
Im Arbeitsleben ist allgemein üblich geworden,
Ausschlußfristen zu vereinbaren. Nahezu sämtliche
Manteltarifverträge enthalten Klauseln, die etwa
sinngemäß wie folgt lauten: »Beiderseitige
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen nach
Fälligkeit schriftlich innerhalb von drei Monaten geltend
gemacht werden.« Entsprechende Formulierungen werden
üblicherweise bei mangelnder Tarifbindung bzw. nicht
entsprechender arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf
Tarifverträge glei...
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