16.01.2010
Union schürt Hysterie
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Konservative regen Strafrechtsverschärfung an. Bundesregierung will Urteil des EU-Menschenrechtsgerichtshofs nicht akzeptieren
Von Ulla Jelpke
In der aufgeregten Debatte um die sogenannte nachträgliche
Sicherungsverwahrung von Straftätern hat es in dieser Woche
zwei gegenläufige Entwicklungen gegeben: Auf der einen Seite
ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), auf der anderen die
Entscheidung der Bundesregierung, einen ähnlich lautenden
Richterspruch aus Strasbourg nicht zu akzeptieren. Da die
BGH-Entscheidung verdeutlicht hat, daß ein dauerhaftes
Wegsperren von Menschen nach verbüßter Haftstrafe aus
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