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16.01.2010

Union schürt Hysterie

Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Konservative regen Strafrechtsverschärfung an. Bundesregierung will Urteil des EU-Menschenrechtsgerichtshofs nicht akzeptieren

Von Ulla Jelpke
In der aufgeregten Debatte um die sogenannte nachträgliche Sicherungsverwahrung von Straftätern hat es in dieser Woche zwei gegenläufige Entwicklungen gegeben: Auf der einen Seite ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH), auf der anderen die Entscheidung der Bundesregierung, einen ähnlich lautenden Richterspruch aus Strasbourg nicht zu akzeptieren. Da die BGH-Entscheidung verdeutlicht hat, daß ein dauerhaftes Wegsperren von Menschen nach verbüßter Haftstrafe aus rec...

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