16.01.2010
»Die Bundesagentur exerziert ein Sonderrecht«
Hartz-IV-Sätze auf Verfassungsprüfstand. Betroffene sollten noch vor dem Urteil Überprüfungsanträge stellen. Ein Gespräch mit Harald Thomé
Interview: Claudia Wangerin
Harald Thomé ist Fachreferent für Sozialrecht
und geschäftsführender Vorstand des Erwerbslosen- und
Sozialhilfevereins Tacheles e.V. in Wuppertal.
Bis Februar wird eine Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die
Hartz-IV-Regelleistungen für Erwerbslose erwartet. Sie raten
den Betroffenen dringend, rechtzeitig
Überprüfungsanträge zu stellen, um sich für den
Fall eines positiven Gerichtsentscheids rückwirkend
Ansprüche zu sichern. Was müssen sie dab...
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