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13.01.2010

Bildungsprämie oder Konzertkarten?

Seit 1. Januar liegen die Einkommensgrenzen für die sogenannte Bildungsprämie etwas höher. Also für Berufstätige, die einen nicht vom Betrieb getragenen Weiterbildungskurs belegen wollen. Sie haben bei niedrigen Einkünften (Alleinstehende mit höchstens 26500 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen, gemeinsam veranlagte Paare mit zusammen 51200 Euro), entsprechend anerkannten Anbietern und vorheriger Beratung Anspruch darauf. Maximal werden 500 Euro übernommen. Das vor...

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