12.01.2010
Rechtswidrigkeit festgestellt
»Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg kritisiert
Polizeipraxis zu Ausreiseverboten beim NATO-Gipfel«,
heißt es in einer von der Gipfelsoli-Infogruppe verbreiteten
Stellungnahme vom Montag:
Im Vorfeld des NATO-Gipfels im April 2009 verhängte vor allem
die Bundespolizei über 100 Ausreiseverbote gegen vermeintliche
Gipfelgegnerinnen und -gegner gem. § 10 Paßgesetz. Nach
dieser Vorschrift kann einem Deutschen die Ausreise aus Deutschland
u. a. dann untersagt werden...
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