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12.11.1999

»Leistung muß sich wieder lohnen«

Bundesverfassungsgericht votierte für partielle Reform des Länderfinanzausgleichs

Von Conny Beierlein
Nur noch bis zum Jahr 2003 darf die bisherige Regelung zum Länderfinanzausgleich gelten; liegen zu diesem Zeitpunkt keine neuen Maßstäbe vor, wird das Gesetz verfassungswidrig. Diesen Teilerfolg haben die finanzstarken Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gestern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errungen. Die sechs Verfassungsrichter votierten einstimmig für die Reform des Gesetzes. Die drei unionsregierten Bundesländer, die gegen die Zahlungsver...

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