12.11.1999
»Leistung muß sich wieder lohnen«
Bundesverfassungsgericht votierte für partielle Reform des Länderfinanzausgleichs
Von Conny Beierlein
Nur noch bis zum Jahr 2003 darf die bisherige Regelung zum Länderfinanzausgleich gelten; liegen zu diesem Zeitpunkt keine neuen Maßstäbe vor, wird das Gesetz verfassungswidrig. Diesen Teilerfolg haben die finanzstarken Länder Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gestern vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errungen. Die sechs Verfassungsrichter votierten einstimmig für die Reform des Gesetzes. Die drei unionsregierten Bundesländer, die gegen die Zahlungsver...
Artikel-Länge: 3912 Zeichen


