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30.12.2009 / Inland / Seite 2

»Die Arbeitgeber waren natürlich stinkig«

Mit Flashmob-Aktionen nervt Gewerkschaft ver.di Einzelhandelsketten. Die gehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gespräch mit Michaela Rücker Harckenthal

Gitta Düperthal
Michaela Rücker Harckenthal ist Fachsekretärin für den Bereich Einzelhandel bei ver.di Sachsen-Anhalt

Gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das gewerkschaftliche Flashmob-Aktionen im Einzelhandel für grundsätzlich zulässig erklärt, ziehen die Unternehmer nun vor das Bundesverfassungsgericht. Was ist das Besondere an diesen Aktionen?

Ein Flashmob ist eine normale Streikaktion, die wir schon bei Real, Kaufland und Schlecker organisiert haben. Die Besonderheit li...

Artikel-Länge: 4599 Zeichen

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