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30.12.2009

Rechtswahrerin des Tages: Ingrid Schmidt

Verschwundene Getränkebons, Maultaschen, Bienenstichstücke, Frikadellen –die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt stellte am Dienstag im Interview mit der Süddeutschen Zeitung fest: »Diebstahl und Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine Bagatelle.« Die vorangestellte Begründung Ingrid Schmidts ist allerdings längst nicht so knallhart wie diese Thesen. Sie stammt aus grauen Vorzeiten: »Seit ...

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