30.12.2009
Rechtswahrerin des Tages: Ingrid Schmidt
Verschwundene Getränkebons, Maultaschen,
Bienenstichstücke, Frikadellen –die Präsidentin des
Bundesarbeitsgerichts in Erfurt stellte am Dienstag im Interview
mit der Süddeutschen Zeitung fest: »Diebstahl und
Unterschlagung auch geringwertiger Sachen sind ein
Kündigungsgrund. Es gibt in dem Sinne also keine
Bagatelle.« Die vorangestellte Begründung Ingrid
Schmidts ist allerdings längst nicht so knallhart wie diese
Thesen. Sie stammt aus grauen Vorzeiten: »Seit ...
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