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18.12.2009
- → Ausland
EU-Gericht: Urteil gegen BRD
Strasbourg. Im Streit über eine nachträglich
verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einem
Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu
Schadenersatz verurteilt. Der Mann soll 50000 Euro erhalten, befand
der Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten
Urteil. Gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann hätte nicht
eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung
verhängt werden dürfen. Er war zunächst wegen
versuchten Mordes und Raubes zu fünf Jahren und einer
anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese wurde
schließlich verlängert. (APD/jW)
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