18.12.2009 / Ausland / Seite 7

EU-Gericht: Urteil gegen BRD

Strasbourg. Im Streit über eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einem Häftling recht gegeben und die Bundesrepublik Deutschland zu Schadenersatz verurteilt. Der Mann soll 50000 Euro erhalten, befand der Gerichtshof in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Gegen den zuletzt 1986 verurteilten Mann hätte nicht eine nachträglich verlängerte Sicherungsverwahrung verhängt werden dürfen. Er war zunächst wegen versuchten Mordes und Raubes zu fünf Jahren und einer anschließenden Sicherungsverwahrung verurteilt. Diese wurde schließlich verlängert. (APD/jW)
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