16.12.2009
Verbraucherrechte im Versandhandel gestärkt
Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden
unmißverständlich und vollständig über ihr
Widerrufsrecht aufklären. Mit diesem Satz beginnt die
Presseinformation des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
(vzbv) vom vergangenen Mittwoch über seinen Erfolg vor dem
Bundesgerichtshof (BGH). Der Verband hatte demzufolge gegen einen
Versandhändler geklagt, der sich auf der Internetplattform
EBay präsentiert hat. Weiter heißt es in der
Medienmitteilung: »Es reiche ...
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