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16.12.2009

Verbraucherrechte im Versandhandel gestärkt

Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmißverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Mit diesem Satz beginnt die Presseinformation des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) vom vergangenen Mittwoch über seinen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Der Verband hatte demzufolge gegen einen Versandhändler geklagt, der sich auf der Internetplattform EBay präsentiert hat. Weiter heißt es in der Medienmitteilung: »Es reiche ...

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