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Gericht hält Soli für verfassungskonform

Münster. In der juristischen Auseinandersetzung um den Solidaritätszuschlag hat das Finanzgericht Münster die Abgabe als verfassungsgemäß eingestuft. Die Richter stellten sich mit ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß gegen eine Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts in Hannover, das den Zuschlag Ende November für verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem Soli wird sich auch das Bundesverfassungsgericht befassen, da die Hannoveraner Richter die Klage an das höchste deutsche Gericht verwiesen haben. Wegen der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts müssen Steuerzahler den Soli vorerst nur unter Vorbehalt entrichten. Der Zuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit wurde 1991 eingeführt. Das jährliche Aufkommen beträgt rund zwölf Milliarden Euro. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.12.2009, Seite 1, Inland

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