30.11.2009
Haltende Sicherungen erforderlich
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon
Pressemitteilung Nr. 72/2009 vom 30. Juni 2009
Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung
nicht ein einheitliches europäisches Volk als
Legitimationssubjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht
politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den
Mitgliedstaaten verfaßten Völker der Europäischen
Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen
Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den
Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in
Deu...
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