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30.11.2009

Haltende Sicherungen erforderlich

Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon

Pressemitteilung Nr. 72/2009 vom 30. Juni 2009 Solange im Rahmen einer europäischen Bundesstaatsgründung nicht ein einheitliches europäisches Volk als Legitimations­subjekt seinen Mehrheitswillen gleichheitsgerecht politisch wirksam formulieren kann, bleiben die in den Mitgliedstaaten verfaßten Völker der Europäischen Union die maßgeblichen Träger der öffentlichen Gewalt, einschließlich der Unionsgewalt. Für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat wäre in Deu...

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