25.11.2009
Studium nach Ausbildung steuerlich absetzbar
Die Kosten eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung
sind Werbungskosten, so der Bundesfinanzhof (BFH). Er stellt sich
gegen die Finanzverwaltung – zum Vorteil vieler Studenten.
Darauf machte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine
kürzlich in einer Presseinformation aufmerksam.
Ausdrücklich wies der Verband aber darauf hin, daß
über die Kosten eines Erststudiums, oder einer Erstausbildung
ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung mit dem ...
Artikel-Länge: 2353 Zeichen


