23.11.2009
Verbraucherinsolvenz
Sechs Jahre »Wohlverhalten«
Das 1999 eingeführte mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren
für Menschen, die ihre Schulden auch langfristig nicht
begleichen können, gilt für natürliche Personen und
unter bestimmten Umständen auch für ehemalige
Selbständige und Kleingewerbetreibende.
Zunächst muß auf der Basis eines
Schuldenbereinigungsplanes ein außergerichtlicher
Einigungsversuch (Insolvenzvergleich) unternommen werden. Wird
dieser Plan auch nur von einem Gläubiger abgelehnt, gilt er
als ges...
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