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23.11.2009 / Schwerpunkt / Seite 3

Verbraucherinsolvenz

Sechs Jahre »Wohlverhalten«

Das 1999 eingeführte mehrstufige Verbraucherinsolvenzverfahren für Menschen, die ihre Schulden auch langfristig nicht begleichen können, gilt für natürliche Personen und unter bestimmten Umständen auch für ehemalige Selbständige und Kleingewerbetreibende.

Zunächst muß auf der Basis eines Schuldenbereinigungsplanes ein außergerichtlicher Einigungsversuch (Insolvenzvergleich) unternommen werden. Wird dieser Plan auch nur von einem Gläubiger abgelehnt, gilt er als ges...

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