18.11.2009
Neonazihetze bleibt strafbar
Karlsruhe bestätigt verschärftes Versammlungsrecht für rechte Aufmärsche
Rechtsextremistische Aufmärsche, bei denen die Nazidiktatur
gebilligt wird, können künftig leichter verboten werden.
Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten
Grundsatzbeschluß des Bundesverfassungsgerichts.
Die Karlsruher Richter entschieden, daß der verschärfte
Volksverhetzungsparagraph des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz
vereinbar ist. Die Vorschrift stellt die öffentlich oder in
einer Versammlung zum Ausdruck gebrachte Billigung, Verherrlichu...
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