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18.11.2009

Neonazihetze bleibt strafbar

Karlsruhe bestätigt verschärftes Versammlungsrecht für rechte Aufmärsche

Rechtsextremistische Aufmärsche, bei denen die Nazidiktatur gebilligt wird, können künftig leichter verboten werden. Das ergibt sich aus einem am Dienstag veröffentlichten Grundsatzbeschluß des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter entschieden, daß der verschärfte Volksverhetzungsparagraph des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorschrift stellt die öffentlich oder in einer Versammlung zum Ausdruck gebrachte Billigung, Verherrlichu...

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