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Türkei: Jungfräulichkeit ist Voraussetzung für Ehe

Istanbul. Das oberste Berufungsgericht der Türkei betrachtet die Unberührtheit einer Frau als Voraussetzung für die Ehe. Wie die Zeitung Vatan am Montag meldete, gab die zweite Kammer des Gerichts einem Mann recht, der seine Ehe auflösen lassen wollte, weil seine Frau bei der Hochzeit angeblich keine Jungfrau mehr war. Laut Vatan ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe bemerkenswert. In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, daß sie sehr wohl – anders als von ihrem Mann behauptet – noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2009, Seite 2, Ausland

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