10.11.2009
Das Umgehungsgeschäft
Europäischer Gerichtshof: Der »Public Private Partnership«-Vertrag über die Kölner Messehallen ist nichtig
Von Werner Rügemer
Die überregionalen Medien berichten genüß lich,
daß der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Urteil vom 29.
Oktober 2009 dem »Kölschen Klüngel« einen
Schlag versetzt habe. Doch die Seilschaften reichen von Köln
über Düsseldorf bis nach Berlin. Vor allem: Die
Entscheidung demaskiert die Umgehungsgeschäfte in der
vorherrschenden Privatisierungspraxis.
Das Urteil besagt: Die Stadt Köln hat zugunsten ihres
heimischen Vorzugsinvestors Oppenheim-Esch-Holding das Recht
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