Zum Inhalt der Seite

Sonntagsarbeit kann angeordnet werden

Erfurt. Das Weisungsrecht der Unternehmer umfaßt grundsätzlich auch die Einteilung zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen, heißt es in einem am Montag schriftlich veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Dazu nötig sei allerdings eine behördliche Genehmigung. Ausgenommen davon sind Bereiche, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit zum üblichen Arbeitsablauf gehören, wie Krankenhäuser, Feuerwehr, Kulturbetriebe und Tageszeitungen. Das Weisungsrecht zur Sonntagsarbeit kann allerdings in Tarif- oder Arbeitsverträgen eingeschränkt werden. Eine ausdrücklich positive Regelung im Arbeitsvertrag ist laut BAG aber nicht erforderlich. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, kann dieser allerdings mitbestimmen. Der Kläger ist seit über 30 Jahren beim Automobilzulieferer Paragon angestellt. Laut Arbeitsvertrag hat er wöchentlich 40 Stunden in Schicht zu arbeiten. Über Sonntagsarbeit sagt der Vertrag nichts. 2007 bewilligte das zuständige Landratsamt die Beschäftigung von bis zu 50 Mitarbeitern auch an Sonn- und Feiertagen. Die dagegen gerichtete Klage wies das BAG jetzt ab.(AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 10.11.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!