29.10.2009
Praktische Frage
Nachweis von Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach einem
Vertrag selbständige Dienst- oder Werksleistungen für ein
Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbständig
arbeitet. Dies hat zur Konsequenz, daß
Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerpflichten zu
erfüllen sind. Die Clearingstelle der Deutschen
Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) ist zuständig, die
Statusfrage zu klären. Merkmal für selbständige
Tätigkeit ist der Grad der unternehmerischen
Ent...
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