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29.10.2009

Praktische Frage

Nachweis von Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach einem Vertrag selbständige Dienst- oder Werksleistungen für ein Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbständig arbeitet. Dies hat zur Konsequenz, daß Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuerpflichten zu erfüllen sind. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) ist zuständig, die Statusfrage zu klären. Merkmal für selbständige Tätigkeit ist der Grad der unternehmerischen Ent...

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