20.10.2009
Mail von der Gewerkschaft
Stichwort Recht
Von Marion Burghardt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin
Darf eine tarifzuständige Gewerkschaft E-Mails zu
Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und
Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen
E-Mail-Adressen der Beschäftigten versenden?
Das Bundesarbeitsgericht hatte Anfang dieses Jahres diese
Rechtsfrage zu entscheiden. Anläßlich geplanter
Standortschließungen und Versetzungen einer Vielzahl von
Arbeitnehmern wandte sich die zuständige Gewerkschaft an
sämtliche Beschäftigten eines Dienstlei...
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