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20.10.2009

Mail von der Gewerkschaft

Stichwort Recht

Von Marion Burghardt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin
Darf eine tarifzuständige Gewerkschaft E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten versenden? Das Bundesarbeitsgericht hatte Anfang dieses Jahres diese Rechtsfrage zu entscheiden. Anläßlich geplanter Standortschließungen und Versetzungen einer Vielzahl von Arbeitnehmern wandte sich die zuständige Gewerkschaft an sämtliche Beschäftigten eines Dienstlei...

Artikel-Länge: 1958 Zeichen

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