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Kiel: Grüne und SSW klagen gegen Wahlgesetz

Kiel. Die Landtagsfraktionen der Grünen und des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW) haben beim schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgericht eine Klage gegen das Ergebnis der Landtagswahl vom 27. September eingereicht. Es solle prüfen, »ob das Landeswahlgesetz im Einklang mit der Landesverfassung steht«, teilten die Fraktionen in einer gemeinsamen Erklärung am Donnerstag mit. Laut Verfassung müssen Überhangmandate durch die Vergabe weiterer Mandate für die anderen Fraktionen ausgeglichen werden. Bei drei der Überhangmandate für die CDU ist ein solcher Ausgleich aber nicht erfolgt, weil die Zahl der Ausgleichssitze beschränkt ist. Ohne diese zusätzlichen Sitze könnten CDU und FDP die geplante gemeinsame Regierung im Land nicht bilden.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.10.2009, Seite 2, Inland

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