07.10.2009
Farbvorgabe nur für Abschlußrenovierung
Der Mieter darf die Farben für den Anstrich der Wohnung frei
wählen. Mietverträge dürfen nur für die
Abschlußrenovierung beim Auszug Vorgaben für die Farben
machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Vertragsklauseln über
Schönheitsreparaturen, die dem Mieter schon während
dessen Wohnungsnutzung hier Vorgaben machen, für unwirksam
erklärt. In entsprechenden Fällen besteht insg...
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