06.10.2009
Flashmob
Von Martin Bechert
Die Gewerkschaft ver.di hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes 2007
eine einstündige Aktion organisiert, bei der rund 50 Personen
überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit
Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch
den koordinierten Kauf von »Pfennigartikeln«
Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten. Wie das
Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschied, war diese Aktion
zulässig.
Das BAG wies mit Urteil vom 22. September 2009...
Artikel-Länge: 2470 Zeichen


