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06.10.2009

Flashmob

Von Martin Bechert
Die Gewerkschaft ver.di hatte im Rahmen eines Arbeitskampfes 2007 eine einstündige Aktion organisiert, bei der rund 50 Personen überraschend eine Einzelhandelsfiliale aufgesucht und dort mit Waren vollgepackte Einkaufswagen zurückgelassen sowie durch den koordinierten Kauf von »Pfennigartikeln« Warteschlangen an den Kassen verursacht hatten. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschied, war diese Aktion zulässig. Das BAG wies mit Urteil vom 22. September 2009...

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