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»Hartz IV«-Empfänger dürfen abwracken

Marburg. Einer »Hartz IV« -Empfängerin darf die beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil, wonach der staatliche Zuschuß von 2500 Euro in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur diene. Eine Anrechnung auf das Einkommen stelle »eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung zwischen Leistungsbeziehern und Nichtleistungsbeziehern« dar, da letztere dafür keine Einkommenssteuer zahlen müßten, urteilte das Gericht. Im konkreten Fall hatte eine alleinerziehende 50jährige Mutter geklagt, die von »Hartz IV« und einem 400-Euro-Job lebt. Nachdem sie einen kleinen Neuwagen gekauft hatte, wurde ihr die Prämie als Einkommen angerechnet, so daß Frau und Tochter bis Februar 2010 mit 232,99 Euro im Monat hätten auskommen müssen.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.10.2009, Seite 1, Inland

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