02.10.2009
Feldbefreiung verteidigt
Urteil gegen Umweltschützer vertagt. Anwälte argumentieren mit Notstandsparagraphen. Demonstrationszug begleitet Angeklagte
Von Ingrid Wenzl
Bis tief in die Abendstunden wurde am Mittwoch im Gießener
Gerichtssaal debattiert. Zu einem Urteil kam es wider Erwarten
nicht. Angeklagt sind Jörg Bergstedt und Patrick Neuhaus, die
sich 2006 an einer Feldbefreiung an der Gießener Uni
beteiligt haben. Gegenstand des Prozesses ist aber vor allem die
Frage, ob die Tat der Umweltaktivisten gegen die Genmanipulation
von Planzen unter den Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches –
»rechtfertigender Notstand« – ...
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