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02.10.2009 / Inland / Seite 4

Feldbefreiung verteidigt

Urteil gegen Umweltschützer vertagt. Anwälte argumentieren mit Notstandsparagraphen. Demonstrationszug begleitet Angeklagte

Ingrid Wenzl
Bis tief in die Abendstunden wurde am Mittwoch im Gießener Gerichtssaal debattiert. Zu einem Urteil kam es wider Erwarten nicht. Angeklagt sind Jörg Bergstedt und Patrick Neuhaus, die sich 2006 an einer Feldbefreiung an der Gießener Uni beteiligt haben. Gegenstand des Prozesses ist aber vor allem die Frage, ob die Tat der Umweltaktivisten gegen die Genmanipulation von Planzen unter den Paragraphen 34 des Strafgesetzbuches – »rechtfertigender Notstand« – ...

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