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30.09.2009

Radfahrer haftet bei ­Unfall auf Gehweg allein

Stößt ein Radfahrer auf einem Gehweg mit einem Auto zusammen, muß er einer Gerichtsentscheidung zufolge allein für die Unfallfolgen aufkommen. Autofahrer müssen zwar auf Radfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer besonders achten. Dies gilt aber nur dort, wo sie mit ihnen auch rechnen müssen. Das Amtsgericht Darmstadt gab einem Radler nach einer Kollision auf einem Gehweg die alleinige Schuld an dem Unfall. Auf die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...

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