30.09.2009
Radfahrer haftet bei Unfall auf Gehweg allein
Stößt ein Radfahrer auf einem Gehweg mit einem Auto
zusammen, muß er einer Gerichtsentscheidung zufolge allein
für die Unfallfolgen aufkommen. Autofahrer müssen zwar
auf Radfahrer als schwächere Verkehrsteilnehmer besonders
achten. Dies gilt aber nur dort, wo sie mit ihnen auch rechnen
müssen. Das Amtsgericht Darmstadt gab einem Radler nach einer
Kollision auf einem Gehweg die alleinige Schuld an dem Unfall. Auf
die Entscheidung weist der Deutsche Anwaltverein hin.
...
Artikel-Länge: 1550 Zeichen


