Zum Inhalt der Seite
23.09.2009

Grässlin gewinnt

Bundesgerichtshof entscheidet gegen Schrempp und Daimler. Unterlassungsklage gegen Sprecher der kritischen Aktionäre abgelehnt

Meinungsfreiheit gilt auch für Kritische Aktionäre. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Damit blieb die Klage des Daimler-Konzerns gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, wegen dessen Äußerungen zum einstigen Konzernchef Jürgen Schrempp erfolglos. Grässlin hatte dem SWR 2005 gesagt, der Unternehmenschef sei zum Rücktritt »gedrängt und genötigt« worden, »und das muß damit zusammenhängen, daß die Geschäfte nicht i...

Artikel-Länge: 2805 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90