23.09.2009
Grässlin gewinnt
Bundesgerichtshof entscheidet gegen Schrempp und Daimler. Unterlassungsklage gegen Sprecher der kritischen Aktionäre abgelehnt
Meinungsfreiheit gilt auch für Kritische Aktionäre. Dies
entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe.
Damit blieb die Klage des Daimler-Konzerns gegen den Sprecher der
Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, wegen dessen
Äußerungen zum einstigen Konzernchef Jürgen
Schrempp erfolglos. Grässlin hatte dem SWR 2005 gesagt, der
Unternehmenschef sei zum Rücktritt »gedrängt und
genötigt« worden, »und das muß damit
zusammenhängen, daß die Geschäfte nicht i...
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