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23.09.2009

Grässlin gewinnt

Bundesgerichtshof entscheidet gegen Schrempp und Daimler. Unterlassungsklage gegen Sprecher der kritischen Aktionäre abgelehnt

Meinungsfreiheit gilt auch für Kritische Aktionäre. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Damit blieb die Klage des Daimler-Konzerns gegen den Sprecher der Kritischen Aktionäre, Jürgen Grässlin, wegen dessen Äußerungen zum einstigen Konzernchef Jürgen Schrempp erfolglos. Grässlin hatte dem SWR 2005 gesagt, der Unternehmenschef sei zum Rücktritt »gedrängt und genötigt« worden, »und das muß damit zusammenhängen, daß die Geschäfte nicht i...

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