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23.09.2009

Schmerzensgeldzinsen sind nicht anzurechnen

Schmerzensgeld wegen eines Unfallschadens und die darauf gezahlten Zinsen sind bei Empfängern von Grundsicherung für Arbeitsuchende (sogenannte Hartz- IV-Leistungen) nicht als Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd anzurechnen. Darauf machte jetzt das Internetportal kostenlose-urteile.de mit einer Pressemitteilung aufmerksam. Die 23. Kammer des Sozialgerichts Aachen gab Klägern recht, die sich dagegen wehrten, daß die zuständige ARGE ihre Zinseinkünfte von jährl...

Artikel-Länge: 1775 Zeichen

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