23.09.2009
Schmerzensgeldzinsen sind nicht anzurechnen
Schmerzensgeld wegen eines Unfallschadens und die darauf gezahlten
Zinsen sind bei Empfängern von Grundsicherung für
Arbeitsuchende (sogenannte Hartz- IV-Leistungen) nicht als
Einkommen oder Vermögen leistungsmindernd anzurechnen. Darauf
machte jetzt das Internetportal kostenlose-urteile.de mit einer
Pressemitteilung aufmerksam.
Die 23. Kammer des Sozialgerichts Aachen gab Klägern recht,
die sich dagegen wehrten, daß die zuständige ARGE ihre
Zinseinkünfte von jährl...
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