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22.09.2009

Unternehmer zahlt kein Gehalt

Von Lutz Seybold
Mein Arbeitgeber zahlt sei zwei Monaten das mir zustehende Gehalt nicht. Ob eine Insolvenz droht, weiß ich nicht. Kann ich mich schnellstmöglichst durch eine Kündigung aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis lösen? Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer das Recht zur fristlosen Kündigung gemäß § 626 BGB zu. Voraussetzung ist, daß er eine schwere arbeitsvertragliche Pflichtverletzung geltend machen kann. Da die Hauptpflicht des Arbeitgebers in der pünktlichen Gehaltszah...

Artikel-Länge: 2537 Zeichen

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