22.09.2009
Unternehmer zahlt kein Gehalt
Von Lutz Seybold
Mein Arbeitgeber zahlt sei zwei Monaten das mir zustehende Gehalt
nicht. Ob eine Insolvenz droht, weiß ich nicht. Kann ich mich
schnellstmöglichst durch eine Kündigung aus dem
bestehenden Arbeitsverhältnis lösen?
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer das Recht zur fristlosen
Kündigung gemäß § 626 BGB zu. Voraussetzung
ist, daß er eine schwere arbeitsvertragliche
Pflichtverletzung geltend machen kann. Da die Hauptpflicht des
Arbeitgebers in der pünktlichen Gehaltszah...
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