16.09.2009
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Nur noch bis zum Wochenende können Alleinerziehende bei ihrer
Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben, wenn sie
für das kommende Jahr die Steuerklasse II haben wollen. Darauf
machte jetzt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine
aufmerksam. In dem Schriftstück versichere der oder die
Alleinerziehende, daß er oder sie tatsächlich so lebt
und die Eintragung der Steuerklasse umgeh...
Artikel-Länge: 1258 Zeichen


