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16.09.2009

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Nur noch bis zum Wochenende können Alleinerziehende bei ihrer Gemeinde eine schriftliche Erklärung abgeben, wenn sie für das kommende Jahr die Steuerklasse II haben wollen. Darauf machte jetzt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine aufmerksam. In dem Schriftstück versichere der oder die Alleinerziehende, daß er oder sie tatsächlich so lebt und die Eintragung der Steuerklasse umgeh...

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