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15.09.2009

Abweichungen als Defensivreaktion

Studie der Uni Duisburg-Essen untersucht Vereinbarungen zur Unterschreitung des Flächentarifs

Von Herbert Wulff
Noch vor wenigen Jahren galt der Flächentarifvertrag als Untergrenze: In ihm wurden Mindestbedingungen bei Löhnen und Arbeitszeiten festgeschrieben. Doch heute gehört deren Unterschreitung in einzelnen Unternehmen und Betrieben zum üblichen Instrumentarium. Das Pforzheimer Abkommen von 2004, das Abweichungen vom Flächentarif in der Metall- und Elektroindustrie auch ohne wirtschaftliche Notlage zuläßt, hat diese Entwicklung einerseits transparenter gemacht, andererse...

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