15.09.2009
Abweichungen als Defensivreaktion
Studie der Uni Duisburg-Essen untersucht Vereinbarungen zur Unterschreitung des Flächentarifs
Von Herbert Wulff
Noch vor wenigen Jahren galt der Flächentarifvertrag als
Untergrenze: In ihm wurden Mindestbedingungen bei Löhnen und
Arbeitszeiten festgeschrieben. Doch heute gehört deren
Unterschreitung in einzelnen Unternehmen und Betrieben zum
üblichen Instrumentarium. Das Pforzheimer Abkommen von 2004,
das Abweichungen vom Flächentarif in der Metall- und
Elektroindustrie auch ohne wirtschaftliche Notlage
zuläßt, hat diese Entwicklung einerseits transparenter
gemacht, andererse...
Artikel-Länge: 3939 Zeichen


