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10.09.2009

Urhebergesetzprozeß gegen Antifaschisten

Berliner Landeskriminalamt forderte Rechte auf, gegen Neonazigegner zu klagen

Von Markus Bernhardt
Vor dem Berliner Amtsgericht soll am 2. Oktober drei Antifaschisten wegen eines angeblichen »Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz« der Prozeß gemacht werden. Ihnen wird vorgeworfen, an einem Informationsstand beim traditionellen »Tag der Mahnung – Aktionstag gegen Rassismus« im September 2007 ein Plakat ausgestellt zu haben, das Fotos von Berliner Neonazis zeigte. Damit hätten die Antifaschisten deren Persönlichkeitsrechte verletzt, so die Staatsanwaltschaft...

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