10.09.2009
Urhebergesetzprozeß gegen Antifaschisten
Berliner Landeskriminalamt forderte Rechte auf, gegen Neonazigegner zu klagen
Von Markus Bernhardt
Vor dem Berliner Amtsgericht soll am 2. Oktober drei Antifaschisten
wegen eines angeblichen »Verstoßes gegen das
Kunsturhebergesetz« der Prozeß gemacht werden. Ihnen
wird vorgeworfen, an einem Informationsstand beim traditionellen
»Tag der Mahnung – Aktionstag gegen Rassismus« im
September 2007 ein Plakat ausgestellt zu haben, das Fotos von
Berliner Neonazis zeigte. Damit hätten die Antifaschisten
deren Persönlichkeitsrechte verletzt, so die
Staatsanwaltschaft...
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