09.09.2009
Per Einschreiben Reisemängel reklamieren
Wer seinen Urlaub pauschal gebucht hatte und womöglich
enttäuscht worden ist, sollte nach der Rückkehr nicht zu
lange mit der nochmaligen schriftlichen Reklamation warten. Wenn
der Veranstalter den Mangel nach entsprechenden Hinweisen noch vor
Ort nicht abste...
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