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09.09.2009

Per Einschreiben Reisemängel reklamieren

Wer seinen Urlaub pauschal gebucht hatte und womöglich enttäuscht worden ist, sollte nach der Rückkehr nicht zu lange mit der nochmaligen schriftlichen Reklamation warten. Wenn der Veranstalter den Mangel nach entsprechenden Hinweisen noch vor Ort nicht abste...

Artikel-Länge: 868 Zeichen

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