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31.08.2009

Ausschluß aus der Gesellschaft

Für Arbeitskräfte gilt in der Bundesrepublik ex und hopp

Von Gitta Düperthal
Wenn einem Menschen die rechte Hand fehle, sei dies ein irregulärer Zustand. Könne er nicht greifen, handele es sich um eine gestörte Funktion. Behinderung sei einzig definiert, wenn eine Einschränkung der beruflichen und sozialen Teilhabe vorliege. Im kapitalistischen Wertsystem führe dies zum Ausschluß aus der Gesellschaft, meinte Wolfgang Trunk, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen, am Sonnabend auf der T...

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