31.08.2009
Ausschluß aus der Gesellschaft
Für Arbeitskräfte gilt in der Bundesrepublik ex und hopp
Von Gitta Düperthal
Wenn einem Menschen die rechte Hand fehle, sei dies ein
irregulärer Zustand. Könne er nicht greifen, handele es
sich um eine gestörte Funktion. Behinderung sei einzig
definiert, wenn eine Einschränkung der beruflichen und
sozialen Teilhabe vorliege. Im kapitalistischen Wertsystem
führe dies zum Ausschluß aus der Gesellschaft, meinte
Wolfgang Trunk, Geschäftsführer der
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte
Menschen in Hessen, am Sonnabend auf der T...
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