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19.08.2009

Milliardengeschenk

Bezahlen für eine Fata Morgana

Auf ein zugunsten unlauterer Vermieter ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) machte der Deutsche Mieterbund (DMB) in der Augustausgabe seiner Mieterzeitung noch einmal aufmerksam. Demnach muß Erhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht zwingend die tatsächliche Wohnungsgröße zugrundeliegen. Vermieter können auf die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl zurückgreifen, auch wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist. Jedenfalls solange die...

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