19.08.2009
Milliardengeschenk
Bezahlen für eine Fata Morgana
Auf ein zugunsten unlauterer Vermieter ergangenes Urteil des
Bundesgerichtshofs (BGH) machte der Deutsche Mieterbund (DMB) in
der Augustausgabe seiner Mieterzeitung noch einmal aufmerksam.
Demnach muß Erhöhungsverlangen auf die ortsübliche
Vergleichsmiete nicht zwingend die tatsächliche
Wohnungsgröße zugrundeliegen. Vermieter können auf
die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl zurückgreifen,
auch wenn die Wohnung tatsächlich kleiner ist. Jedenfalls
solange die...
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