12.08.2009
Hartz IV: Anspruch auf gebrauchten Fernseher
Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Frankfurter
Sozialgerichts Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. In
zwei am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Urteilen
wiesen die Richter die Entscheidungen der zuständigen
Behörden zurück. Die wollten den Hilfeempfängern
kein Geld für die Anschaffung der Geräte zahlen. Die
Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig.
Die Klägerinnen hatten bei der zuständigen Behörde
jeweils Leistungen für die Erstauss...
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