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12.08.2009

Hartz IV: Anspruch auf gebrauchten Fernseher

Hartz-IV-Empfänger haben laut einem Urteil des Frankfurter Sozialgerichts Anspruch auf ein gebrauchtes Fernsehgerät. In zwei am Donnerstag vergangener Woche veröffentlichten Urteilen wiesen die Richter die Entscheidungen der zuständigen Behörden zurück. Die wollten den Hilfeempfängern kein Geld für die Anschaffung der Geräte zahlen. Die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerinnen hatten bei der zuständigen Behörde jeweils Leistungen für die Erstauss...

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