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07.08.2009

Kündigung wegen »Stromdiebstahls« vom Tisch

Handy am Arbeitsplatz aufgeladen: 51jähriger Arbeiter darf seinen Job behalten

Von Claudia Wangerin
Ein Oberhausener Arbeiter hat im Streit um eine fristlose Kündigung wegen »Stromdiebstahls« einen Erfolg erzielt: Der 51jährige Industriearbeiter darf seinen Job behalten. Wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch bekanntgab, hat das Unternehmen die fristlose Kündigung zurückgezogen. Der aus Pakistan stammende Mohammed Sheikh konnte am Donnerstag seine Arbeit in der Firma für Industriedichtungen wieder aufnehmen. Dem Familienvater war nach 14 Jahren fristlos gek...

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