07.08.2009
Kündigung wegen »Stromdiebstahls« vom Tisch
Handy am Arbeitsplatz aufgeladen: 51jähriger Arbeiter darf seinen Job behalten
Von Claudia Wangerin
Ein Oberhausener Arbeiter hat im Streit um eine fristlose
Kündigung wegen »Stromdiebstahls« einen Erfolg
erzielt: Der 51jährige Industriearbeiter darf seinen Job
behalten. Wie das Arbeitsgericht der Stadt am Mittwoch bekanntgab,
hat das Unternehmen die fristlose Kündigung
zurückgezogen. Der aus Pakistan stammende Mohammed Sheikh
konnte am Donnerstag seine Arbeit in der Firma für
Industriedichtungen wieder aufnehmen.
Dem Familienvater war nach 14 Jahren fristlos gek...
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