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01.08.2009 / Inland / Seite 1

Wehrpflicht wird nicht angetastet

Bundesverfassungsgericht verwarf Urteil zu ungerechter Einberufungspraxis

Die Einberufungspraxis der Bundeswehr ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß eine Vorlage des Kölner Verwaltungsgerichts, die Wehrpflicht für verfassungswidrig zu erklären und bestätigte damit Urteile von Bundesgerichten aus den vergangenen Jahren. Das Verwaltungsgericht sah den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit verletzt, weil nur noch jeder fünfte Mann eines Jahrgangs zum Wehr...

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