01.08.2009
Wehrpflicht wird nicht angetastet
Bundesverfassungsgericht verwarf Urteil zu ungerechter Einberufungspraxis
Die Einberufungspraxis der Bundeswehr ist mit dem Grundgesetz
vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht verwarf in einem am Freitag
in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß eine Vorlage des
Kölner Verwaltungsgerichts, die Wehrpflicht für
verfassungswidrig zu erklären und bestätigte damit
Urteile von Bundesgerichten aus den vergangenen Jahren. Das
Verwaltungsgericht sah den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit
verletzt, weil nur noch jeder fünfte Mann eines Jahrgangs zum
Wehr...
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