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31.07.2009

Regierung muß Anfragen beantworten

Mehr Auskunft über Geheimdienste. Abgeordnetenüberwachung ist keine Verschlußsache mehr

Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung muß parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten zur Tätigkeit von Geheimdiensten beantworten. Die Auskünfte mit pauschalen Standardfloskeln zu verweigern ist grundgesetzwidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung erklärt. Die Linksfraktion im Bundestag, deren Abgeordnete Hauptbetroffene der Spitzelei gegen Parlamentarier sind, begrüßte das Urteil. Die Verfassungsklage, angestrengt duch di...

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