31.07.2009
Regierung muß Anfragen beantworten
Mehr Auskunft über Geheimdienste. Abgeordnetenüberwachung ist keine Verschlußsache mehr
Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung muß parlamentarische Anfragen von
Bundestagsabgeordneten zur Tätigkeit von Geheimdiensten
beantworten. Die Auskünfte mit pauschalen Standardfloskeln zu
verweigern ist grundgesetzwidrig. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag verkündeten
Entscheidung erklärt. Die Linksfraktion im Bundestag, deren
Abgeordnete Hauptbetroffene der Spitzelei gegen Parlamentarier
sind, begrüßte das Urteil.
Die Verfassungsklage, angestrengt duch di...
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