Zum Inhalt der Seite
31.07.2009

Regierung muß Anfragen beantworten

Mehr Auskunft über Geheimdienste. Abgeordnetenüberwachung ist keine Verschlußsache mehr

Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung muß parlamentarische Anfragen von Bundestagsabgeordneten zur Tätigkeit von Geheimdiensten beantworten. Die Auskünfte mit pauschalen Standardfloskeln zu verweigern ist grundgesetzwidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung erklärt. Die Linksfraktion im Bundestag, deren Abgeordnete Hauptbetroffene der Spitzelei gegen Parlamentarier sind, begrüßte das Urteil. Die Verfassungsklage, angestrengt duch di...

Artikel-Länge: 2985 Zeichen

Damit unabhängiger Journalismus weiter möglich bleibt: Unterstützen Sie die junge Welt mit einem Abonnement und erhalten Sie Zugang zu allen Analysen, Reportagen und Kommentaren.

Dein Abo zählt!

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90