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30.07.2009

»Grundsätzliche Bedeutung«

Revision zugelassen: Gekündigte Kassiererin darf vor das Bundesarbeitsgericht

Der Fall der Berliner Kassiererin »Emmely«, die wegen des angeblichen Diebstahls von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro entlassen wurde, soll vor dem Bundesarbeitsgericht »wegen grundsätzlicher Bedeutung« neu verhandelt werden. Wie die Richter in der am Dienstag veröffentlichen Begründung schreiben, wird es dabei aber ausschließlich um die Rechtsfrage gehen, »ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung ...

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