30.07.2009
»Grundsätzliche Bedeutung«
Revision zugelassen: Gekündigte Kassiererin darf vor das Bundesarbeitsgericht
Der Fall der Berliner Kassiererin »Emmely«, die wegen
des angeblichen Diebstahls von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro
entlassen wurde, soll vor dem Bundesarbeitsgericht »wegen
grundsätzlicher Bedeutung« neu verhandelt werden. Wie
die Richter in der am Dienstag veröffentlichen Begründung
schreiben, wird es dabei aber ausschließlich um die
Rechtsfrage gehen, »ob das spätere prozessuale Verhalten
eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen
Interessenabwägung ...
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