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30.07.2009

Geklaute Beweise

Karlsruher Richter legalisieren illegal beschafftes Material. Verurteilung trotz rechtswidriger Hausdurchsuchung bestätigt

Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat Beweismittel für verwertbar erklärt, auch wenn sie aus einer grundrechtswidrigen Hausdurchsuchung stammen. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter einiges für den Schutz der Privatsphäre getan. Sowohl der große Lauschangriff als auch die heimliche Onlinedurchsuchung waren bei ihnen nicht auf Gegenliebe gestoßen. Insofern verwundert die Entscheidung, die am 2. Juli von einer aus drei Richtern bestehenden Kammer des Zweiten Senats des Bu...

Artikel-Länge: 3542 Zeichen

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