30.07.2009
Geklaute Beweise
Karlsruher Richter legalisieren illegal beschafftes Material. Verurteilung trotz rechtswidriger Hausdurchsuchung bestätigt
Von Ulla Jelpke
Das Bundesverfassungsgericht hat Beweismittel für verwertbar
erklärt, auch wenn sie aus einer grundrechtswidrigen
Hausdurchsuchung stammen. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter
einiges für den Schutz der Privatsphäre getan. Sowohl der
große Lauschangriff als auch die heimliche Onlinedurchsuchung
waren bei ihnen nicht auf Gegenliebe gestoßen. Insofern
verwundert die Entscheidung, die am 2. Juli von einer aus drei
Richtern bestehenden Kammer des Zweiten Senats des
Bu...
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