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29.07.2009

Mit zweierlei Maß

Ein Madrider Gericht verbietet die spanische Sektion der neonazistischen »Hammerskins«. Doch Urteile gegen Mitglieder fallen milde aus

Von Florian Osuch
In Spanien ist erstmalig eine Neonaziorganisation per Gericht zu einer »verbotenen Vereinigung« erklärt worden. Das Provinzgericht in Madrid verurteilte in der vergangenen Woche 15 Männer der Organisation »Hammerskins« zu Haftstrafen und ordnete die Auflösung des spanischen Ablegers des internationalen Skinheadnetzwerkes an. Die Hammerskins wurden 1986 in den USA gegründet und verfügen über Gliederungen in Nordamerika, Europa, Australien und Neuseeland. Sie versteh...

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