29.07.2009
Mit zweierlei Maß
Ein Madrider Gericht verbietet die spanische Sektion der neonazistischen »Hammerskins«. Doch Urteile gegen Mitglieder fallen milde aus
Von Florian Osuch
In Spanien ist erstmalig eine Neonaziorganisation per Gericht zu
einer »verbotenen Vereinigung« erklärt worden. Das
Provinzgericht in Madrid verurteilte in der vergangenen Woche 15
Männer der Organisation »Hammerskins« zu
Haftstrafen und ordnete die Auflösung des spanischen Ablegers
des internationalen Skinheadnetzwerkes an.
Die Hammerskins wurden 1986 in den USA gegründet und
verfügen über Gliederungen in Nordamerika, Europa,
Australien und Neuseeland. Sie versteh...
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