24.07.2009
Koalition verstieß gegen Grundgesetz
Karlsruhe: Bundesregierung handelte gegenüber BND-Untersuchungsausschuß verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte von
Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung deutlich
gestärkt. Die Richter entschieden in einem am Donnerstag
veröffentlichten Beschluß, daß die große
Koalition mit ihrem restriktiven Vorgehen im
BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages gegen das
Grundgesetz verstoßen hat.
Die Regierung könne sich nicht pauschal auf das Staatswohl
oder auf ihre »exekutive Eigenverantwortung« berufen,
um die Herausgabe vo...
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