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24.07.2009

Koalition verstieß gegen Grundgesetz

Karlsruhe: Bundesregierung handelte gegenüber BND-Untersuchungsausschuß verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrollrechte von Untersuchungsausschüssen gegenüber der Regierung deutlich gestärkt. Die Richter entschieden in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß, daß die große Koalition mit ihrem restriktiven Vorgehen im BND-Untersuchungsausschuß des Bundestages gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Regierung könne sich nicht pauschal auf das Staatswohl oder auf ihre »exekutive Eigenverantwortung« berufen, um die Herausgabe vo...

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