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15.07.2009

Exekutive vorm Kadi

Berliner Verfassungsgerichtshof prüft Ablehnung zweier Volksbegehren durch SPD-Linke-Senat auf Rechtsmäßigkeit

Von Jörn Boewe
Die im vergangenen Jahr durch den Berliner SPD-Linke-Senat abgewiesenen Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und zur Ausweitung der Kitabetreuung erhalten womöglich eine neue Chance. Der Verfassungsgerichtshof des Landes verhandelte am gestrigen Dienstag über die Einsprüche der Initiatoren gegen die Entscheidungen des Senats, der beide Begehren für unzulässig erklärt hatte. Beide Initiativen hatten mit ...

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