15.07.2009
Exekutive vorm Kadi
Berliner Verfassungsgerichtshof prüft Ablehnung zweier Volksbegehren durch SPD-Linke-Senat auf Rechtsmäßigkeit
Von Jörn Boewe
Die im vergangenen Jahr durch den Berliner SPD-Linke-Senat
abgewiesenen Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge
zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und zur
Ausweitung der Kitabetreuung erhalten womöglich eine neue
Chance. Der Verfassungsgerichtshof des Landes verhandelte am
gestrigen Dienstag über die Einsprüche der Initiatoren
gegen die Entscheidungen des Senats, der beide Begehren für
unzulässig erklärt hatte.
Beide Initiativen hatten mit ...
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